Jm Jahr Ain Tausent Sechs Hundert Siben vnd dreyßigisten
Jahrs,
den Sibentzehenden Monaths Tag Septembris, Auf gnedigen
Beuelch,
deß durchleüchtig: vnd Hochgebornen Fürsten vnd
Herrn, Herrn
Maximilianj, von Gottes gnaden, deß Heyl:
Römischen Reichs Fürsten von
Dietrichstein, Zu
Nicolspurg, Erbschenkhen in Kärndten, Rittern deß
gulde-
nen Fluß, Röm: Khay: Maytt. Rath vnd Landß
Haubtman im Marggr.
Mährern. Durch vnß Hanußen
Sokolowsky von Sokolau Rittern
deß Heyl: Grabß Zu
Jerusalem, vnd Thobiaßen Allman von Allmstein,
Beede der
Röm: Khay. Maytt. Königl. Kleinern Rechts Officirern
im
Marggr. Mährern Brünnerischen Craißes. Jst
der Edle vnd Gest¬
renge Herr Johann Antony Gallo der Röm:
Khay. Maytt. Bestelter Obrister
Wachtmaister Zu Roß.
(welcher alß Cläger wider Herrn Thomam Min¬
gonium
medicinae Doctorem, wegen einer schuldt praetension Bey dem
Hoch.
Löbl: Khay. Hofmarschalkhischen Gericht Zu wienn
geführten gerichtlichen
Clag, vnd darüber sowoll
inprimae, alß Secundae instantia daßelbst
erkhent,
vnd gefelten Vrtls, die Execution erhaltten) wegen nit Bezall¬
ung
Capitals Acht Tausent Fünff Hundert Gulden Reinisch Jeden
Zu
Sechtzig Kreützer geraitet sambt denen a tempore morae
Vertägten
Jnteressen; sowoll verursachenden
Gerichtsunkhosten, waß sich etwo
Biß Zue völliger
Bezahlung vnd vollführung der Execution ins
künfftig
rechtmeßig Befinden möchte, in sein
obbemelten Herrn Mingony Gueth Bonitz
sambt allen deßen
pertinentien Recht vnd Gerechtigkheiten, nemblichen
auf alle vnd
Jede vnten verzaichnete Dörfer, anwesende vnd
verlassne
vntherthanen vnd derselben schuldigen Robathen stätte
vnd Laufende Zünßen
sambt dem Breühauß,
Mühl, Mayrhofen, Sschafereyen, Akhern, wißmathen,
weingärthen,
wäldern, vnd gestreüßen Teüchten, Bächen,
vnd fischwaßern, Jn
Summa auf alle vnd Jede Einkhomen vnd
Nutzungen, wie dieselben etwo
mit nahmen mögen genent
werden, vnd von Alters Hero darzue gehorig ist,
vermög der
neu Reformirten Königl. Landßordnung eingeführt
worden
Fürst Dietrichstein zu
Nicolspurg
1637
Jn Beywesen Geörgen Widmans Castners daßelbst, so
anstatt
deß Pflegers welcher damals sehr krankh vnd überl
auff sich Befünden
erschienen, Nemblich auf daß Dorf
Bonitz Jn Beysein Egidy Wol¬
ffen Richtern vnd Hanußen
Heuern Eltisten alda auf daß dorf
Geybitz, in Beysein
Mathießen Lorentzen Eltisten, auf daß Dorf
Pratsch
in gegenwarth Andree Puechern Eltisten vnd Hanußen
Gastgeben
Geschwornen daßelbsten, Auf daß Dorf Deßwitz
auf
der Wisen in Beysein Hannßen Webern Richter aldar,
Geschehen
Zue Bonitz Anno et die Vt supra.
Hannß v Sokolau, Rjtt.,
vnd
Khöniggl: Clain Rechts Cammerer
jhm Brünner
Craiß im Margg: Mährn
Th Allman v Allmstein
König.
Kleinern Rechts Schreiber
im Marggr:
Mährern
Brünnerischen Craißes
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