Jm Jahr Ain Tausent Sechs Hundert Siben vnd dreyßigisten
Jahrs, den Sibentzehenden Monaths Tag Septembris, Auf gnedigen
Beuelch, deß durchleüchtig: vnd Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn
Maximilianj, von Gottes gnaden, deß Heyl: Römischen Reichs Fürsten von
Dietrichstein, Zu Nicolspurg, Erbschenkhen in Kärndten, Rittern deß gulde-
nen Fluß, Röm: Khay: Maytt. Rath vnd Landß Haubtman im Marggr.
Mährern. Durch vnß Hanußen Sokolowsky von Sokolau Rittern
deß Heyl: Grabß Zu Jerusalem, vnd Thobiaßen Allman von Allmstein,
Beede der Röm: Khay. Maytt. Königl. Kleinern Rechts Officirern im
Marggr. Mährern Brünnerischen Craißes. Jst der Edle vnd Gest¬
renge Herr Johann Antony Gallo der Röm: Khay. Maytt. Bestelter Obrister
Wachtmaister Zu Roß. (welcher alß Cläger wider Herrn Thomam Min¬
gonium medicinae Doctorem, wegen einer schuldt praetension Bey dem Hoch.
Löbl: Khay. Hofmarschalkhischen Gericht Zu wienn geführten gerichtlichen
Clag, vnd darüber sowoll inprimae, alß Secundae instantia daßelbst
erkhent, vnd gefelten Vrtls, die Execution erhaltten) wegen nit Bezall¬
ung Capitals Acht Tausent Fünff Hundert Gulden Reinisch Jeden Zu
Sechtzig Kreützer geraitet sambt denen a tempore morae Vertägten
Jnteressen; sowoll verursachenden Gerichtsunkhosten, waß sich etwo
Biß Zue völliger Bezahlung vnd vollführung der Execution ins künfftig
rechtmeßig Befinden möchte, in sein obbemelten Herrn Mingony Gueth Bonitz
sambt allen deßen pertinentien Recht vnd Gerechtigkheiten, nemblichen
auf alle vnd Jede vnten verzaichnete Dörfer, anwesende vnd verlassne
vntherthanen vnd derselben schuldigen Robathen stätte vnd Laufende Zünßen
sambt dem Breühauß, Mühl, Mayrhofen, Sschafereyen, Akhern, wißmathen,
weingärthen, wäldern, vnd gestreüßen Teüchten, Bächen, vnd fischwaßern, Jn
Summa auf alle vnd Jede Einkhomen vnd Nutzungen, wie dieselben etwo
mit nahmen mögen genent werden, vnd von Alters Hero darzue gehorig ist,
vermög der neu Reformirten Königl. Landßordnung eingeführt worden
Fürst Dietrichstein zu
Nicolspurg
1637



Jn Beywesen Geörgen Widmans Castners daßelbst, so anstatt
deß Pflegers welcher damals sehr krankh vnd überl auff sich Befünden
erschienen, Nemblich auf daß Dorf Bonitz Jn Beysein Egidy Wol¬
ffen Richtern vnd Hanußen Heuern Eltisten alda auf daß dorf
Geybitz, in Beysein Mathießen Lorentzen Eltisten, auf daß Dorf
Pratsch in gegenwarth Andree Puechern Eltisten vnd Hanußen
Gastgeben Geschwornen daßelbsten, Auf daß Dorf Deßwitz
auf der Wisen in Beysein Hannßen Webern Richter aldar,
Geschehen Zue Bonitz Anno et die Vt supra.
Hannß v Sokolau, Rjtt., vnd
Khöniggl: Clain Rechts Cammerer
jhm Brünner Craiß im Margg: Mährn
Th Allman v Allmstein König.
Kleinern Rechts Schreiber
im Marggr: Mährern
Brünnerischen Craißes





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